Nunner Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nunner Logistics

1. Definitionen
In diesen Bedingungen haben die unten aufgeführten Begriffe die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung.
1.1 "Nunner Logistics": Nunner Logistics B.V., alle Rechtsnachfolger von Nunner Logistics B.V. und alle mit Nunner Logistics B.V. verbundenen Unternehmen.
1.2 "Transporttätigkeiten": die Durchführung von nationalen und internationalen Güterbeförderungen auf der Straße, zur See, auf Binnenwasserstraßen, auf der Schiene und in der Luft.
1.3 "Speditionstätigkeiten": die Beförderung von Gütern auf der Straße, der Schiene, dem Luftweg, dem Seeweg und der Binnenschifffahrt, gegebenenfalls in Verbindung mit der Erfüllung der damit verbundenen Zollformalitäten.
1.4 "Logistikdienstleistungen": Entladung, Einlagerung, Lagerung, Freigabe, Verladung, Lagerverwaltung, Montage ("Mehrwertdienste"), Auftragsbearbeitung, Versandabwicklung, Rechnungsstellung, Informationsaustausch und Informationsmanagement in Bezug auf Waren sowie alle anderen von Nunner Logistics ausgeführten Tätigkeiten, die nicht unter die Definition von Transport- oder Speditionsaktivitäten fallen.
1.5 "Gefährliches Gut": ein Stoff, der bekanntermaßen solche Eigenschaften hat, dass er eine besondere und ernste Gefahr für Personen oder Sachen darstellt, darunter auf jeden Fall Stoffe, die explosiv, entzündlich, oxidierend oder giftig sind, sowie Stoffe, die in oder durch eine Verordnung des niederländischen Rechts als solche bezeichnet wurden.

2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Nunner Logistics abgegebenen Angebote, geschlossenen Verträge, bei denen Nunner Logistics Partei ist, sowie für Rechtshandlungen und faktische Handlungen, die von Nunner Logistics zum Zwecke der Ausführung solcher Angebote oder Verträge oder in Bezug darauf vorgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
2.3 Die Angebote der Nunner Logistics sind freibleibend und können auch nach Annahme durch den Auftraggeber formlos zurückgezogen werden. Ein Rücktritt nach Annahme durch den Auftraggeber hat jedoch unverzüglich zu erfolgen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags binden Nunner Logistics nur nach schriftlicher Bestätigung durch Nunner Logistics. Weisungen, Anordnungen und dergleichen, die der Auftraggeber nach Vertragsschluss gegenüber Bediensteten oder Mitarbeitern von Nunner Logistics erteilt, binden Nunner Logistics nicht, es sei denn, diese Weisungen, Anordnungen und dergleichen werden von Nunner Logistics schriftlich bestätigt.
2.5 Diese Bedingungen sind in verschiedenen Sprachen verfasst worden. Im Falle von Unterschieden zwischen dem niederländischen Text und den Übersetzungen ist der niederländische Text maßgebend.

3. Anwendbarkeit anderer Bedingungen zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1      If the transport activities relate to domestic road freight transport, the most recent version of the Niederländische Allgemeine Transportbedingungen (‘General Conditions of Carriage 2002’) applies in addition to the CMR Convention.
3.2    If the transport activities relate to the international transport of goods by road, the CMR conditions apply.
3.3 Betrifft die Transporttätigkeit die Beförderung von Gütern auf dem Luftweg, so gilt das Montrealer Übereinkommen von 1999 unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.4 Handelt es sich bei den Transporttätigkeiten um die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg, gelten die Haager Visby-Regeln unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.5 Betrifft die Transporttätigkeit die innerstaatliche Beförderung von Gütern auf Binnenwasserstraßen, werden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen von Abschnitt 8.10.2 des Buches 8 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzt um die Internationale Bedingungen für Verladung und Transport (ICLT) 2010 (Internationale vervoervoorwaarden (IVTB) 2010'.), unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.Wenn die Transportaktivitäten die internationale Beförderung von Gütern auf Binnenwasserstraßen betreffen, die Internationalen Verlade- und Transportbedingungen (ICLT) 2010 (Internationale vervoervoorwaarden (IVTB) 2010'.) gelten unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten ergänzend zum Budapester Übereinkommen über das Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf Binnenwasserstraßen (CMNI) vom 22. Juni 2001 mit der Maßgabe, dass Nunner Logistics oder eine Hilfsperson von Nunner Logistics nicht für Schäden haftet, die aus den in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a) ("Navigationsfehler"), Buchstabe b) ("Brand oder Explosion") oder Buchstabe c) ("Mängel am Schiff") aufgeführten Ereignissen entstehen.
3.6 Wenn Nunner Logistics Speditionsleistungen erbringt, ist der Niederländische Speditionsbedingungen (Nederlandse Expeditievoorwaarden'.) gelten unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.7 Wenn Nunner Logistikdienstleistungen erbringt, die Logistik-Dienstleistungsbedingungen (LSV) gelten unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.8 Jedes der in den vorstehenden Absätzen genannten Bedingungswerke wird auf Anforderung kostenlos übersandt.
3.9 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den in Artikel 3.1 bis 3.7 genannten Bedingungen/Verträgen haben die in Artikel 3.1 bis 3.7 genannten Bedingungen/Verträge Vorrang, unter Ausschluss der darin enthaltenen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
3.10 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den in Artikel 3.1 bis 3.7 genannten Bedingungen/Verträgen sowie dann, wenn und soweit Nunner Logistics Tätigkeiten ausführt, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 3.1 bis 3.7 fallen, oder wenn diese Bedingungen oder eine ihrer Bestimmungen aus irgendeinem Grund als nicht anwendbar oder nichtig erachtet werden.

4. Angebote
4.1 Ausgegebene Angebote haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum des Angebots, sofern von Nunner Logistics nicht anders angegeben.
4.2 Im Falle von Kostenänderungen aufgrund von Faktoren, die nicht von Nunner Logistics zu beeinflussen sind, ist Nunner Logistics berechtigt, eine zwischenzeitliche Anpassung der angebotenen Tarife vorzunehmen.
4.3 Tarife, die auf der Grundlage der Nunner Logistics zur Verfügung gestellten Informationen über Mengen, Frequenzen und dergleichen angegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn und soweit diese Mengen und Frequenzen nicht realisiert werden.
4.4 Soweit nicht gesondert vereinbart, sind in den angebotenen Tarifen keine Zuschläge für Waren enthalten, die besonderen Anforderungen oder Verpflichtungen unterliegen, wenn dies zu höheren Kosten oder zu einer höheren Haftung führt. Beispiele hierfür sind:
1. Expresslieferungen
2. Gefährliche Güter
3. Entnahmeartikel
4. lebende Tiere
5. Güter mit strategischem Charakter

5. Dauer und Beendigung des Vertrages
5.1 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, wird der Vertrag für den Zeitraum geschlossen, der für die Erbringung der Leistungen angemessen ist.
5.2 Nunner Logistics ist jederzeit berechtigt, einen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen ("Kündigung aus wichtigem Grund").
5.3 Erfüllt der Auftraggeber eine behebbare Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, ist Nunner Logistics berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber, in der die Art der Nichterfüllung dargelegt wird und eine Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen zur Behebung der Nichterfüllung gesetzt wird, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Nichterfüllung nicht innerhalb der genannten Frist behoben wird.
5.4 Nunner Logistics ist in jedem Fall berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
1. der Auftraggeber eine Verpflichtung nicht erfüllt, die nicht behoben werden kann;
2. der Auftraggeber eine Verpflichtung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen erfüllt, nachdem der Auftraggeber einen früheren vergleichbaren Verzug in Übereinstimmung mit
3. mit Artikel 5.3 und innerhalb der in Artikel 5.3 festgelegten Frist;
4. der Auftraggeber seine geschäftliche Tätigkeit ganz oder weitgehend einstellt;
5. der Auftraggeber aufgelöst oder liquidiert wird;
6. der Auftraggeber die Verfügungsgewalt über sein Kapital oder einen Teil davon verliert;
7. Der Auftraggeber hat einen Zahlungsaufschub beantragt und/oder erhalten;
8. der Auftraggeber stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
9. das Eigentum des Auftraggebers gepfändet wird;
10.der Auftraggeber hat einen Antrag gestellt und/oder ist für insolvent erklärt worden;
11. im Falle höherer Gewalt auf Seiten von Nunner Logistics.

Wenn einer der in diesem Artikel genannten Umstände eintritt oder einzutreten droht, wird der Auftraggeber Nunner Logistics unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen.
5.5 Jedes Recht des Auftraggebers, den Vertrag aufzulösen, wird hiermit ausgeschlossen.

6. Preise
6.1 Die Preise basieren auf den Tarifen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenpreisfaktoren und/oder einer wesentlichen Änderung des Wechselkurses des Euro in Bezug auf andere Währungen und/oder Steuern ist Nunner Logistics berechtigt, den Ausgangspreis entsprechend zu erhöhen.
6.2 Nunner Logistics behält sich das Recht vor, seine Tarife jährlich zu ändern.
6.3 Die Bezahlung der Transportleistungen erfolgt auf der Basis des Tarifgewichts. Die Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Das Tarifgewicht ist das Gewicht des Transports unter Berücksichtigung der unten beschriebenen Umrechnungsfaktoren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.4 Be-/Entladezeiten von Nutz- und/oder Volumengewicht: <3.000 kg: max. 0,5 Stunden pro Adresse; 20.000 kg: max. 2 Stunden pro Adresse. Ist die Be-/Entladezeit länger als oben angegeben, ist Nunner Logistics berechtigt, Mehrkosten in Höhe von € 50 pro Stunde, maximal € 500 pro Tag zu berechnen.
6.5 Bei Transporten auf der Straße ist Nunner Logistics berechtigt, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden infolge von Umständen, die Nunner Logistics nicht zu vertreten hat, zusätzliche Kosten in Höhe von € 50 pro Stunde bis zu einem Höchstbetrag von € 500 pro Tag zu berechnen.
6.6 Die Ausgangspunkte für die Volumenberechnung sind für alle europäischen Länder:
1. 1m3 = 333 kg
2. 1 Lademeter = 1.750 kg
3. 1/2 Europalette = 60 * 80 = 375 kg
4. 1 Europalette = 80 * 120 = 700 kg
5. 1 Blockpalette = 100 * 120 = 875 kg
6.7 Für nicht stapelbare Europaletten (maximale Größe 0,80 x 1,20 x 2,20 m) gilt ein Mindestsatzgewicht von 700 kg pro Palette.
6.8 Der Auftraggeber gibt bei Auftragserteilung an, ob stapelbare Paletten vorhanden sind; ist nichts angegeben, gilt der Tarif für nicht stapelbare Paletten. Ragt das Gut über die Palettenränder hinaus, wird der Satz für die Anzahl der von der Palette eingenommenen Palettenplätze berechnet.6.8 Bei Transporten, deren Länge mehr als 3 m und deren Gewicht weniger als 1.500 kg beträgt, werden gesonderte Sätze vereinbart.
6.9 Nicht in den Tarifen für Transportaktivitäten enthalten sind:
1. Expresslieferungen
2. Be- oder Entladen an mehr als einer Adresse
3. Be- oder Entladen an anderen Tagen als an Wochentagen (Montag bis Freitag) und an Feiertagen
4. Zwischenlagerung
5. Rücklieferungen und Verwaltung von Verpackungsmaterial
6. Erstellung spezifischer Dokumente (wie FCR, FCT, Carnet, T-Dokumente, etc.), wobei Nunner Logistics auf Artikel 12 dieser Vereinbarung verweist
7. allgemeine geschäftsbedingungen
8. Aktivitäten der Zollabfertigung
9. Gefahrenzuschlag bei der Beförderung gefährlicher Güter
10. Zweitversorgung/Lieferung
11. Verspätung und Wartezeiten
12. Dieselzuschlag
13. Mauterhebung
14. Veterinär-/Fytosanitär-Kontrollen
Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Lieferung per Nachnahme
7.1 Nachnahmesendungen bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000 werden nur nach schriftlichem Auftrag und schriftlicher Annahme des Auftrags durch Nunner Logistics angenommen. In der schriftlichen Beauftragung sind neben den für den Transport erforderlichen Daten auch der einzuziehende Betrag und die Zahlungsweise anzugeben.
7.2 Wird Nunner Logistics zum Zwecke der Zahlung als Vermittler in Anspruch genommen, wird eine Provision in Höhe von 5% der Nachnahmegebühren, mindestens jedoch € 25, von Nunner Logistics erhoben.

8. Erfüllung des Vertrages
8.1 Nunner Logistics ist in der Art und Weise der Ausführung des erteilten Auftrags, einschließlich der Auswahl der zu beauftragenden (Sub-)Carrier, frei, es sei denn, sie hat diesbezüglich besondere Weisungen des Auftraggebers angenommen. Die Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich Zeitpunkt und Dauer der Ausführung der erteilten Weisungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, Nunner Logistics übernimmt diesbezüglich jedoch keine Garantien.
8.2 Nunner Logistics wird keine Paletten tauschen oder zurückerstatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich zwischen dem Auftraggeber und Nunner Logistics vereinbart worden.

9. Obliegenheiten des Auftraggebers
Unbeschadet der Verpflichtungen, die der Auftraggeber aufgrund des Gesetzes, der Konvention, der in Artikel 3.1, 3.6 und 3.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen oder anderer Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Nunner Logistics zu erfüllen hat, gelten die nachstehenden Regeln.
9.1 Abtretungen müssen schriftlich erteilt werden. Bei einer mündlichen Abtretung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung schnellstmöglich schriftlich zu bestätigen, andernfalls ist Nunner Logistics berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder den Vertrag einseitig zu ändern, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz hat.Der Auftraggeber kann den Vertrag nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Nunner Logistics ändern.
9.2 Der Auftraggeber wird Nunner Logistics rechtzeitig alle Informationen über die Waren und deren Behandlung zur Verfügung stellen, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie für Nunner Logistics von Bedeutung sein können.Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit der von ihm gelieferten Informationen.
9.3 Der Auftraggeber garantiert, dass die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß vorhanden sind, es sei denn, es wurde vereinbart, dass Nunner Logistics sich um diese Unterlagen kümmert.
9.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Ware unter Berücksichtigung der vorgesehenen Transportart und Handhabung richtig und ausreichend verpackt wird.
9.5 Jedes Paket oder jede Palette, die Nunner Logistics angeboten wird, wird mit einem Etikett versehen, das eine eindeutige, genaue und vollständige Adresse (Name, Adresse, Postleitzahl und Wohnort) des Absenders und des Empfängers enthält.
9.6 Wird nach der Durchführung der Transporttätigkeit bei der Ablieferung festgestellt, dass das Transportgut beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, muss bei der Ablieferung ein schriftlicher und begründeter Vorbehalt bezüglich eines offensichtlichen Verlustes oder einer Beschädigung in das Transportdokument eingetragen werden, andernfalls gilt das Gut als vollständig und unbeschädigt erhalten. Im Falle eines nicht offensichtlichen Verlustes oder einer Beschädigung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung ein schriftlicher und begründeter Vorbehalt gemacht werden, andernfalls gilt die Ware als vollständig und unbeschädigt erhalten.
9.7 Der Auftraggeber wird der Nunner Logistics innerhalb von drei Monaten, nachdem er nach der Durchführung der Transportaktivitäten festgestellt hat, dass Waren beschädigt wurden oder verloren gegangen sind, Dokumente zur Verfügung stellen, die den Versandwert der beschädigten oder verlorenen Waren belegen.
9.8 Werden im Falle von Transportaktivitäten Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin geliefert, wird der Auftraggeber Nunner Logistics innerhalb eines Tages nach dem geplanten Liefertermin darüber informieren.
9.9 Im Falle von Transportaktivitäten wird Nunner Logistics Sendungen innerhalb der EU in Übereinstimmung mit der papierlosen Verteilung abwickeln. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Beifügung von Papieren, werden diese Papiere vom Auftraggeber mittels selbstklebender Dokumententasche gut sichtbar auf der Sendung angebracht

10. Transport- und Speditionstätigkeiten in Bezug auf gefährliche Güter
10.1 Der Auftraggeber bzw. der Absender von gefährlichen Gütern ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die gefährlichen Güter gemäß dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter eingestuft sind (Wet vervoer gevaarlijke stoffen) einschließlich der darin für anwendbar erklärten Gefahrgutvorschriften (wie z. B. RID, ADN und IMDG-Code) und zur Beförderung zugelassen.Nunner Logistics behält sich das Recht vor, die Ausführung der angenommenen Aufträge zur Beförderung oder Weiterleitung der gefährlichen Güter abzulehnen, wenn Nunner Logistics im Zusammenhang mit der Beschaffenheit dieser Stoffe triftige Gründe dafür sieht, oder einen Gefahrenzuschlag in Abhängigkeit von der gewählten Route und/oder dem vereinbarten Bestimmungsort zu erheben.Nunner Logistics wird in jedem Fall keine Verträge über Güter der Gefahrenklasse 1, 5.2, 6.2 und 7, wie sie im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Wet vervoer gevaarlijke stoffen) und die darin für anwendbar erklärten Gefahrgutvorschriften, wie RID, ADN und IMDG-Code, für explosive, giftige, infektiöse und radioaktive Stoffe.
10.2 In Bezug auf gefährliche Güter wird der Auftraggeber rechtzeitig eine schriftliche Spezifikation der Vorschriften zur Verfügung stellen, die gemäß der geltenden Gesetzgebung (einschließlich in jedem Fall des Gesetzes über den Transport gefährlicher Güter (Wet vervoer gevaarlijke stoffen) einschließlich der darin für anwendbar erklärten Gefahrgutvorschriften, wie z. B. RID, ADN und IMDG-Code) und/oder anderer behördlicher Vorschriften.
10.3 In Bezug auf gefährliche Güter wird der Auftraggeber auch für das Vorhandensein einer Gefahrenkarte ("TREMcard") sorgen, die in niederländischer Sprache und in der Sprache des Empfangslandes sowie in der Sprache jedes anderen Landes, durch das die Beförderung erfolgt, erstellt wird.

11. Ablehnungsrecht
11.1 Nunner Logistics behält sich das Recht vor, einen Vertrag zu kündigen oder aufzulösen oder die Waren vorzeitig abzuladen, einzulagern oder zu vernichten, wenn dies auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers geschieht:

Im Falle von Transport- und Speditionsaktivitäten:
1. die vertragsgegenständliche Beförderung nach den Gesetzen oder Verordnungen des Versandlandes, des Bestimmungslandes oder eines anderen Landes, durch das die Beförderung erfolgen wird, verboten ist;
2. die Gewichts- und/oder Größenangaben unrichtig sind und dadurch die vorgesehene Art der Beförderung (einschließlich der Verwendung des vorgesehenen Fahrzeugs und/oder sonstiger Ausrüstung) und/oder die Handhabung unmöglich oder unzulässig ist;
3. die Sendung Güter enthält, die für Menschen oder Tiere oder das Transportmittel gefährlich sein können oder die andere Güter beeinträchtigen oder beschädigen können oder deren Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.

Im Falle aller Aktivitäten:
1. der Wert der Sendung übersteigt den Gegenwert von 500.000 € in Landeswährung;
2. der Auftraggeber die in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierte Verpflichtung nicht einhält;
3. der Auftraggeber mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag mit Nunner Logistics in Verzug ist;
4. Nunner Logistics hat einen weiteren triftigen Grund dafür.

12. Zollformalitäten
12.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich und sorgt für die Einhaltung der erforderlichen Zollformalitäten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

13. Höhere Gewalt
13.1 Ist Nunner Logistics aus Gründen, die Nunner Logistics nicht zuzurechnen sind, die unvorhersehbar waren oder nach vernünftigem Ermessen nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit von Nunner Logistics oder seiner Mitarbeiter, ganz oder teilweise nicht in der Lage, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, Automatisierungsausfälle oder sonstiger Stillstand im Betrieb von Nunner Logistics, werden die Verpflichtungen von Nunner Logistics ausgesetzt, bis Nunner Logistics in der Lage ist, seine Verpflichtungen in der vereinbarten Weise zu erfüllen, wobei Nunner Logistics nicht in Verzug ist und Nunner Logistics dem Auftraggeber diesbezüglich keinen Schadenersatz schuldet.

14. Haftung
14.1 Nunner Logistics haftet nicht für Schäden, auch nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben und Körper, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen der Geschäftsführung von Nunner Logistics verursacht wurde, die entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurden, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
14.2 Darüber hinaus übernimmt Nunner Logistics keine Haftung für:
1. Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass Nunner Logistics unrichtige oder unvollständige Unterlagen oder Informationen zur Verfügung gestellt werden, oder Schäden, die anderweitig durch Anweisungen, eine Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers entstehen;
2. geschäftliche, indirekte oder Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die sich aus Geschäftsstagnation, Umsatz- und Gewinnausfall ergeben.
14.3 Jegliche Haftung von Nunner Logistics für einen Mangel bei der Ausführung der Arbeiten und/oder des Vertrags sowie für unerlaubte Handlungen ist auf das Dreifache des Betrags beschränkt, den Nunner Logistics für die Arbeiten und/oder den Vertrag, auf die sich das Schadensereignis bezieht, in Rechnung gestellt hat und/oder noch in Rechnung stellen darf, höchstens jedoch auf den Betrag, der von der betreffenden Versicherung von Nunner Logistics ausgezahlt wird; falls aus irgendeinem Grund keine Versicherungsauszahlung erfolgt, wird dieser Höchstbetrag auf € 25.000 festgelegt.
14.4 Werden auf Wunsch Versicherungen abgeschlossen, die Schäden abdecken, die über die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Begrenzung hinausgehen, oder Schäden, für die Nunner Logistics nicht haftet, übernimmt Nunner Logistics keine Haftung dafür, dass aus diesen Versicherungen Leistungen erbracht werden oder nicht.
14.5 Der Auftraggeber stellt Nunner Logistics von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei, die bei der Ausführung der Tätigkeiten durch Nunner Logistics verursacht wurden, außer und soweit diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Vorstands von Nunner Logistics verursacht wurden, die entweder in der Absicht, solche Schäden zu verursachen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass solche Schäden wahrscheinlich entstehen würden, begangen wurden.
14.6 Werden Bedienstete oder Mitarbeiter von Nunner Logistics und Personen, deren sich Nunner Logistics zum Zwecke der Vertragsdurchführung bedient, von einer anderen Partei als Nunner Logistics haftbar gemacht, so können sich diese Personen auf jede Haftungsbeschränkung und/oder Haftungsfreistellung berufen, die Nunner Logistics aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der in Artikel 3 genannten sektoralen Bedingungen) oder einer anderen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung geltend machen kann.

15. Zahlung
15.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von Nunner Logistics zu benennendes Bankkonto zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nunner Logistics ist in der Bestimmung des Rechnungsdatums frei.
15.2 Nunner Logistics wird, sofern vorhanden und auf Anfrage des Titelinhabers, eine Kopie eines Ablieferungsnachweises (z. B. eines Transportdokuments) zur Verfügung stellen. Die Entscheidung, diesen Nachweis nicht zu senden und/oder der Zeitpunkt, zu dem dieser Nachweis gesendet wird, hat keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist gemäß Artikel 15.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
15.3 Steuern, (Einfuhr-)Zölle, Verbrauchssteuern u.ä. sind sofort bei der Einfuhr fällig und werden nur gegen Berechnung von 3% Vorschussprovisionen, mindestens jedoch in Höhe von € 80,-, vorgeschossen.
15.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben oder seine Zahlungsverpflichtungen (aus Vereinbarung oder unerlaubter Handlung) zu verrechnen.
15.5 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass hierfür eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Zahlungsfrist verstrichen ist, für den ausstehenden Betrag Zinseszinsen auf der Grundlage von Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
15.6 Wenn der Auftraggeber in Verzug ist, gehen alle Schäden und Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die mit dem Inkasso zusammenhängen, zu seinen Lasten. 15% der Hauptsumme, jedoch mindestens € 150,-, werden als außergerichtliche Inkassogebühren für den geschuldeten Betrag festgelegt.

16. Sicherheitsrechte
16.1 Nunner Logistics hat ein Pfandrecht, ein Zurückbehaltungsrecht/Pfandrecht und ein Aussetzungsrecht gegenüber jeder Person, die die Herausgabe von Eigentum, Dokumenten und Geldern verlangt, über die Nunner Logistics aus irgendeinem Grund oder zu irgendeinem Zweck verfügt oder sich verschafft, für alle Forderungen, die sie gegenüber dem Auftraggeber und/oder Eigentümer hat oder erlangen kann.

17. Verfall
17.1 Der Auftraggeber kann sich nicht auf einen Mangel der Leistung von Nunner Logistics berufen, wenn er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, eine schriftliche Reklamation bei Nunner Logistics einreicht.
17.2 Alle Ansprüche gegen Nunner Logistics müssen innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Schaden festgestellt wurde oder vom Auftraggeber vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden; andernfalls erlischt das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz.

18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
18.1 Auf alle Angebote, Offerten, Aufträge und Rechtsverhältnisse, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und/oder der Ausführung der Arbeiten ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
18.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus den von Nunner Logistics erbrachten Leistungen ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das Gericht in Rotterdam zuständig.

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